Bei der Ammerländer Unfallversicherung erhält die versicherte Person die Leistungen der Familienhilfe so lange, wie sie dazu selbst nicht in der Lage ist, höchstens jedoch 14 Tage ab dem Unfall – wobei der Unfalltag mitzählt. Sobald gesetzliche Sozialversicherungsträger die Leistungen übernehmen, endet die Leistungspflicht in diesem Umfang.
Die Leistungen der Familienhilfe werden erbracht, solange und soweit die versicherte Person dazu selbst nicht in der Lage ist. Dies gilt längstens für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Unfall. Bei der Berechnung dieses 14-Tageszeitraums zählt der Unfalltag mit.
Die Leistungen enden, sofern und soweit sie von gesetzlichen Sozialversicherungsträgern übernommen werden. Im Einzelnen gelten die entsprechenden Regelungen der Besonderen Bedingungen für Hilfs- und Pflegeleistungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Familienhilfe wird nur für die Zeit gezahlt, in der die versicherte Person die betreffenden Aufgaben nicht selbst übernehmen kann, und zwar maximal 14 Tage nach dem Unfall. Der Tag des Unfalls wird bei dieser Frist mitgerechnet. Übernehmen gesetzliche Sozialversicherungsträger die Leistungen, endet die Leistungspflicht insoweit.
Häufige Fragen
Wie lange wird die Familienhilfe nach einem Unfall gezahlt?
So lange und so weit die versicherte Person dazu selbst nicht in der Lage ist, höchstens jedoch für 14 Tage ab dem Unfall.
Zählt der Unfalltag bei der 14-Tage-Frist mit?
Ja, bei der Berechnung des 14-Tageszeitraums wird der Unfalltag mitgezählt.
Wann enden die Leistungen der Familienhilfe?
Sie enden, sofern und soweit die Leistungen von gesetzlichen Sozialversicherungsträgern übernommen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017