Bei der Ammerländer Unfallversicherung richtet sich die Mitversicherung der Familienhilfe nach den Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Hilfsleistungen, sofern für die Familienhilfe nichts Abweichendes festgelegt ist. Damit ist geklärt, welches Regelwerk für diesen Leistungsbaustein maßgeblich ist.
Für die Mitversicherung der Familienhilfe gelten die Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Hilfsleistungen entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Was bedeutet das konkret?
Ist die Familienhilfe mitversichert, kommen dafür grundsätzlich dieselben Regeln zur Anwendung, die auch für die Versicherung von Hilfsleistungen gelten. Nur wenn für die Familienhilfe ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde, gilt diese abweichende Regelung vorrangig.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten für die mitversicherte Familienhilfe?
Für die Mitversicherung der Familienhilfe gelten die Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Hilfsleistungen entsprechend.
Gibt es Ausnahmen von diesen Bedingungen?
Ja. Die Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Hilfsleistungen gelten nur, soweit nichts anderes bestimmt ist. Abweichende Bestimmungen haben Vorrang.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017