Bei der Ammerländer Unfallversicherung beginnt die Hilfeleistung mit einem telefonischen Erstgespräch, in dem gemeinsam mit Angehörigen und bei Bedarf dem behandelnden Arzt der individuelle Bedarf ermittelt wird. Danach folgen konkrete Leistungen: hauswirtschaftliche Hilfen wie Menüservice, Einkäufe, Wäscheservice und Wohnungsreinigung, personenbezogene Hilfen wie Begleitung und Fahrdienst zu Ärzten und Behörden, Grundpflege, Pflegenotruf, Pflegeberatung und Hausnotruf sowie vermittelte Zusatzleistungen wie Pflegehilfsmittel, Pflegeplatzgarantie und Wohnungsumbau.
Bedarfsermittlungsgespräch/Erstgespräch
Während des telefonischen Erstgespräches wird gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt der individuelle Bedarf der Hilfeleistung festgestellt. Dabei werden das häusliche und das soziale Umfeld berücksichtigt.
Hauswirtschaftliche Hilfsleistungen
Menüservice
Die versicherte Person und der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner erhalten eine Mahlzeit pro Tag. Diese kann frei aus dem angebotenen Menüsortiment des Dienstleisters gewählt werden. Die Mahlzeiten werden täglich warm ausgeliefert. Ist dies örtlich nicht möglich, erfolgt die Anlieferung wochenweise tiefgekühlt.
Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
Für die versicherte Person werden einmal in der Woche für bis zu zwei Stunden Waren des täglichen Bedarfs eingekauft und notwendige Besorgungen erledigt (z. B. Banken- und Behördengänge). Die anfallenden Gebühren und die Kosten für die eingekauften Waren übernehmen wir nicht.
Wäscheservice
Einmal pro Woche wird die Versorgung der Wäsche organisiert (waschen, trocknen und bügeln) sowie die Pflege der Schuhe der versicherten Person. Der Zeitansatz ist auf bis zu zwei Stunden begrenzt.
Wohnungsreinigung
Die allgemein üblichen Lebensbereiche der versicherten Person (Wohn- und Schlafraum, Bad, Toilette, Küche) werden einmal pro Woche für bis zu zwei Stunden gereinigt. Voraussetzung ist, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war.
Vermittlung einer Tierbetreuung
Für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person (z. B. Hunde, Katzen, Fische und Vögel) wird eine Tierbetreuung vermittelt. Die Kosten für eine externe Unterbringung übernehmen wir auf Nachweis bis maximal 300 EURO.
Personenbezogene Hilfsleistungen
Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen
Bei Bedarf wird die versicherte Person bis zu zweimal wöchentlich für bis zu 4 Wochen bei Behördengängen und Arztbesuchen begleitet, wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist.
Fahrdienst zu Ärzten, zu Behörden, zur Krankengymnastik oder zu Therapien
Bei Bedarf wird die versicherte Person bis zu zweimal wöchentlich für bis zu 6 Monate zu Arztbesuchen, Behördengängen, Krankengymnastik und Therapien gebracht und wieder abgeholt. Die Leistung erfolgt nur in einem Umkreis von maximal 25 km. Bei Arztbesuchen und Behördengängen gilt dies nur, wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist.
Grundpflege
Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 4 Wochen eine Grundpflege. Diese umfasst:
- die Körperpflege einschließlich Teil- oder Ganzwaschungen
- An- und Auskleiden
- Hilfe beim Verrichten der Notdurft
- Lagerung im Bett
- Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsübungen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Die Grundpflege ist auf 3 Stunden begrenzt, maximal 21 Stunden die Woche.
24-Stunden-Pflegenotruf mit Fahrtkosten
Gleichzeitig mit der Erbringung von Leistungen der Grundpflege kann – soweit örtlich möglich – ein Pflegenotruf eingerichtet werden. Darüber ist rund um die Uhr eine Pflegenotrufzentrale erreichbar, die im Notfall eine ausgebildete Pflegekraft zur entsprechenden Hilfeleistung vorbeischickt.
Pflegeberatung
Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt. Sie dient der Feststellung der Pflegeprobleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, der Planung der Pflegeeinsätze und der Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
Pflegeschulung
Wird die versicherte Person von Angehörigen gepflegt, werden diese einmalig für die Aufgaben der täglichen Pflege geschult.
Hausnotruf
Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage zur Verfügung gestellt, über die eine Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen (entsprechender Strom- und Telefonanschluss) in der Wohnung vorhanden sind.
Juristische Beratung
Auf Wunsch erhält die versicherte Person einmalig eine juristische Erstberatung per Telefon. Diese erfolgt durch zugelassene Rechtsanwälte. Die Beratung umfasst folgende Rechtsgebiete:
- Vertragsrecht (Arzthaftungs- und Medizinrecht, nicht gegen den Unfallversicherer) sowie das Recht zur Auskunft, Einsicht und Herausgabe ärztlicher Akten sowie diesbezüglicher Datenschutzprobleme
- Sozialrecht
- Schadenersatzrecht gegen Dritte (insbesondere wegen Körperverletzung und deren Folgen)
Psychosoziale Unterstützung
Ist die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis gestorben, erhalten die im selben Haushalt lebenden Familienmitglieder eine psychosoziale Betreuung bis zu 3 Stunden in der Woche, begrenzt auf einen Zeitraum von 4 Wochen.
Sonstige Hilfsleistungen
Folgende Hilfsleistungen vermitteln wir, ohne dass wir die Kosten für diese Hilfsleistung selbst übernehmen:
Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
Die erforderlichen Pflegehilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen usw.) werden der versicherten Person vermittelt.
Pflegeplatzgarantie
In Notfällen garantieren wir die Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf einen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Die Kosten für die Unterbringung übernehmen wir nicht.
Vermittlung des Umbaus der Wohnung
Der versicherten Person wird eine einmalige Beratung für den behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung vermittelt.
Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen
Der versicherten Person wird eine einmalige Beratung für den behindertengerechten Umbau ihres Kraftfahrzeugs vermittelt.
Gartenpflege und Schneeräumdienst
Wir vermitteln die Pflege des Gartens der versicherten Person sowie Schneeräumarbeiten.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall wird zunächst in einem telefonischen Erstgespräch der individuelle Hilfebedarf ermittelt. Anschließend gibt es hauswirtschaftliche Leistungen wie Menüservice, Einkäufe, Wäsche und Reinigung sowie personenbezogene Leistungen wie Begleitung, Fahrdienst, Grundpflege, Pflegenotruf, Beratung und Hausnotruf. Manche Leistungen werden vollständig erbracht, andere lediglich vermittelt, wobei bestimmte Kosten (etwa für Waren oder Unterbringung) nicht übernommen werden. Für die einzelnen Hilfen gelten jeweils festgelegte zeitliche und mengenmäßige Grenzen.
Häufige Fragen
Wie wird festgelegt, welche Hilfe ich nach einem Unfall bekomme?
In einem telefonischen Erstgespräch wird gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt der individuelle Bedarf der Hilfeleistung festgestellt. Dabei werden das häusliche und soziale Umfeld berücksichtigt.
Werden beim Fahrdienst zum Arzt beliebige Entfernungen abgedeckt?
Nein. Der Fahrdienst erfolgt nur in einem Umkreis von maximal 25 km. Er wird bei Bedarf bis zu zweimal wöchentlich für bis zu 6 Monate erbracht, bei Arzt- und Behördengängen nur, wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist.
Übernimmt der Versicherer die Kosten für eingekaufte Waren oder eine Pflegeheim-Unterbringung?
Nein. Beim Einkauf werden anfallende Gebühren und die Kosten für die eingekauften Waren nicht übernommen. Auch bei der Pflegeplatzgarantie werden die Kosten für die Unterbringung nicht übernommen.
Wie lange und in welchem Umfang wird eine Grundpflege geleistet?
Die Grundpflege wird bei Bedarf für bis zu 4 Wochen erbracht. Sie ist auf 3 Stunden begrenzt, maximal 21 Stunden pro Woche, und umfasst unter anderem Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Notdurft, Lagerung im Bett sowie Hilfe bei Mahlzeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017