Bei der Ammerländer Unfallversicherung werden die Hilfsleistungen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht, und zwar unabhängig davon, an welchem Ort sich der Unfall tatsächlich ereignet hat. Wo genau der Versicherer seine Leistungen erbringt, ist damit klar auf das Bundesgebiet begrenzt.
Der Versicherer erbringt seine Hilfsleistungen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt unabhängig davon, wo sich der Unfall ereignet hat.
Was bedeutet das konkret?
Die Hilfsleistungen des Versicherers gibt es nur innerhalb Deutschlands. Dabei spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Unfall passiert ist – auch bei einem Unfall im Ausland werden die Leistungen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Häufige Fragen
In welchem Gebiet werden die Hilfsleistungen erbracht?
Die Hilfsleistungen werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Spielt es eine Rolle, wo sich der Unfall ereignet hat?
Nein. Der Ort des Unfalls ist unerheblich; die Hilfsleistungen werden unabhängig davon nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Werden bei einem Unfall im Ausland Hilfsleistungen im Ausland erbracht?
Nein. Auch wenn sich der Unfall außerhalb Deutschlands ereignet hat, erbringt der Versicherer seine Hilfsleistungen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017