Bei Hilfsleistungen im Rahmen der Unfallversicherung der Ammerländer gelten dieselben Ausschlüsse wie in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sowie den Besonderen Bedingungen zum und Exclusiv-Schutz. Zusätzlich entfällt der Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht pflegeversichert ist.
Die Ausschlüsse aus den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) sowie aus den Besonderen Bedingungen zum Unfall Comfort-Schutz und zum Unfall Exclusiv-Schutz gelten analog auch für die Hilfsleistungen.
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem, wenn die versicherte Person im Zeitpunkt des Unfalls nicht pflegeversichert ist.
Was bedeutet das konkret?
Für Hilfsleistungen gelten die gleichen Ausschlüsse wie in den allgemeinen und besonderen Bedingungen der Unfallversicherung. Darüber hinaus gibt es keinen Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht pflegeversichert ist.
Häufige Fragen
Welche Ausschlüsse gelten für die Hilfsleistungen?
Es gelten die Ausschlüsse aus den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sowie aus den Besonderen Bedingungen zum Unfall Comfort-Schutz und zum Unfall Exclusiv-Schutz analog.
Ist der Schutz auch ausgeschlossen, wenn keine Pflegeversicherung besteht?
Ja, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht pflegeversichert ist, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017