Bei der Ammerländer Unfallversicherung werden Hilfsleistungen erbracht, solange nach einem Unfall eine Hilfsbedürftigkeit der versicherten Person besteht – höchstens jedoch sechs Monate nach dem Unfall. Sie enden, sobald Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung bezogen werden oder die gesetzliche Pflegeversicherung einen Pflegegrad anerkennt und Geld gewährt.
Die Hilfsleistungen werden erbracht, solange bei der versicherten Person aufgrund eines Unfalls eine Hilfsbedürftigkeit besteht. Sie werden jedoch längstens für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dem Unfall erbracht.
Die Hilfsleistungen enden, sofern und soweit Sachleistungen oder ersetzende Geldleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung bezogen werden. Das gilt auch dann, wenn dafür Selbstbehalte oder Zuzahlungen zu erbringen sind.
Die Leistungen enden insgesamt, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung einen Pflegegrad anerkennt und Geldleistungen gewährt werden.
Eine Minderung der Hilfsleistungen findet nicht statt.
Was bedeutet das konkret?
Die versicherte Person erhält die Hilfsleistungen so lange, wie nach einem Unfall eine Hilfsbedürftigkeit besteht, jedoch maximal sechs Monate nach dem Unfall. Sobald für dieselbe Sache Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung fließen, enden die Hilfsleistungen entsprechend – auch bei Selbstbehalten oder Zuzahlungen. Wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Pflegegrad anerkannt und Geld gezahlt, enden die Leistungen vollständig. Eine Kürzung der Hilfsleistungen erfolgt nicht.
Häufige Fragen
Wie lange werden die Hilfsleistungen nach einem Unfall gezahlt?
So lange bei der versicherten Person aufgrund des Unfalls eine Hilfsbedürftigkeit besteht, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dem Unfall.
Wann enden die Hilfsleistungen wegen Leistungen der Sozialversicherung?
Sie enden, sofern und soweit Sachleistungen oder ersetzende Geldleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung bezogen werden. Das gilt auch, wenn dafür Selbstbehalte oder Zuzahlungen zu erbringen sind.
Was passiert, wenn die Pflegeversicherung einen Pflegegrad anerkennt?
Die Leistungen enden insgesamt, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung einen Pflegegrad anerkennt und Geldleistungen gewährt werden.
Werden die Hilfsleistungen gekürzt?
Nein, eine Minderung der Hilfsleistungen findet nicht statt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Alltagshilfe 2017