Bei der Ammerländer Versicherung VVaG zahlen die Mitglieder ihre Beiträge für die Fahrradversicherung jährlich im Voraus, und zwar nach den Tarifen, die der Vorstand festgelegt hat. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, greifen die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Die Mitglieder müssen ihre Beiträge jährlich im Voraus entrichten. Maßgeblich sind dabei die Tarife, die vom Vorstand beschlossen wurden.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge sind einmal im Jahr und jeweils im Voraus zu zahlen. Wie hoch der Beitrag ausfällt, richtet sich nach den vom Vorstand beschlossenen Tarifen. Zahlt ein Mitglied nicht rechtzeitig, kommen für den Verzug die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes zur Anwendung.
Häufige Fragen
Wann müssen die Beiträge gezahlt werden?
Die Mitglieder haben ihre Beiträge jährlich im Voraus zu entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrags?
Die Beiträge bemessen sich nach den Tarifen, die vom Vorstand beschlossen wurden.
Was passiert, wenn ein Mitglied nicht rechtzeitig zahlt?
Für den Fall des Verzugs eines Mitglieds gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026