Löst sich die Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte auf, übernimmt der Vorstand die Liquidation, sofern die Mitgliedervertreterversammlung nicht andere Personen zu Liquidatoren bestellt. Ein am Ende verbleibender Überschuss wird nach dem Verhältnis der zuletzt gezahlten Beiträge an die Mitglieder verteilt, ein Fehlbetrag durch Nachschüsse gedeckt.
Nach der Auflösung des Vereins wird die Liquidation durch den Vorstand durchgeführt. Die Mitgliedervertreterversammlung kann jedoch auch andere Personen zu Liquidatoren bestellen. Diese fassen ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
Ergibt sich nach Beendigung der Liquidation ein Überschuss, so wird dieser an die Mitglieder verteilt. Die Verteilung erfolgt nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge. Die Auszahlung erfolgt nicht vor Ablauf eines Jahres nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses.
Ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise durch Nachschüsse zu decken.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Verein aufgelöst, kümmert sich grundsätzlich der Vorstand um die Abwicklung, es sei denn, die Mitgliedervertreterversammlung bestimmt andere Personen als Liquidatoren. Bleibt am Ende Geld übrig, wird dies unter den Mitgliedern verteilt – und zwar im Verhältnis der zuletzt gezahlten Beiträge und frühestens ein Jahr nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses. Fehlt hingegen Geld, müssen die Mitglieder nach demselben Verhältnis Nachschüsse leisten.
Häufige Fragen
Wer führt die Liquidation nach einer Auflösung durch?
Die Liquidation findet grundsätzlich durch den Vorstand statt. Die Mitgliedervertreterversammlung kann jedoch auch andere Personen zu Liquidatoren bestellen, die ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit fassen.
Wie wird ein Überschuss nach der Liquidation verteilt?
Ein Überschuss wird nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge an die Mitglieder verteilt, und zwar nicht vor Ablauf eines Jahres nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses.
Was passiert, wenn ein Fehlbetrag entsteht?
Ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise – also nach dem Verhältnis der zuletzt gezahlten Beiträge – durch Nachschüsse zu decken.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026