Bei der Ammerländer Versicherung VVaG dient die Verlustrücklage im Fahrrad-Bereich dazu, außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb abzudecken; sie wird mit mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung gebildet und wächst so lange durch den Jahresüberschuss, bis dieser Mindestbetrag erreicht ist.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage (Verlustrücklage) gebildet. Diese beträgt mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat oder ihn nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ergibt sich nach Erreichung der Mindestrücklage beim Ablauf eines Geschäftsjahres, dass die Einnahmen des Vereins die Ausgaben übersteigen, so fließen mindestens 10 % des Überschusses dieser Rücklage zu. Dies gilt so lange, bis die Rücklage 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Zudem darf sie nur insoweit verwendet werden, als sie den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Verlustrücklage ist ein finanzielles Polster, mit dem außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb aufgefangen werden. Sie muss mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen und erhält so lange den vollen Jahresüberschuss, bis dieser Mindestbetrag erreicht ist; danach fließen ihr weiterhin mindestens 10 % eines Überschusses zu, falls sie unter die Grenze fällt. Pro Jahr darf höchstens ein Viertel der Rücklage verwendet werden, ohne die Mindestrücklage zu unterschreiten. Zusätzlich sind weitere freie Rücklagen möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Verlustrücklage mindestens sein?
Sie wird mindestens in Höhe von 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung gebildet.
Was passiert mit dem Jahresüberschuss, wenn die Mindestrücklage noch nicht erreicht ist?
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht oder nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu. Nach Erreichung der Mindestrücklage fließen bei einem Überschuss mindestens 10 % zu, bis wieder 20 % der Beitragseinnahmen erreicht sind.
Wie viel von der Verlustrücklage darf in einem Jahr verwendet werden?
In einem Jahr darf die Rücklage nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden und auch nur so weit, dass die Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Können neben der Verlustrücklage weitere Rücklagen gebildet werden?
Ja, neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026