Die Mitgliedervertreterversammlung der Ammerländer Versicherung VVaG entscheidet in der Fahrrad-Sparte über zentrale Vereinsangelegenheiten: Sie nimmt Geschäftsbericht und Jahresabschluss entgegen, verteilt Überschüsse, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, wählt den Aufsichtsrat und kann die Satzung ändern oder den Verein auflösen.
Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören insbesondere:
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses.
- Feststellung des Jahresabschlusses, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
- Verteilung der Überschüsse.
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
- Wahlen zum Aufsichtsrat.
- Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
- Änderung der Satzung sowie Einführung neuer Versicherungszweige.
- Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von Mitgliedervertretern aus wichtigem Grund.
- Bestellung/Wahl eines Abschlussprüfers.
- Auflösung des Vereins.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung ist das oberste Beschlussgremium des Vereins und trifft die grundlegenden Entscheidungen. Dazu zählen unter anderem die Befassung mit dem Jahresabschluss, die Verteilung der Überschüsse, die Entlastung und Wahl der Gremien sowie Satzungsänderungen. Auch die Wahl von Mitgliedervertretern, die Bestellung eines Abschlussprüfers und die Auflösung des Vereins fallen in ihre Zuständigkeit.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat die Mitgliedervertreterversammlung?
Sie nimmt Geschäftsbericht, Jahresabschluss und den Prüfbericht des Aufsichtsrates entgegen, verteilt die Überschüsse, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, wählt den Aufsichtsrat, ändert die Satzung, wählt Mitgliedervertreter, bestellt einen Abschlussprüfer und entscheidet über die Auflösung des Vereins.
Wann stellt die Versammlung den Jahresabschluss selbst fest?
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Versammlung, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
Kann die Versammlung über Satzungsänderungen und neue Versicherungszweige entscheiden?
Ja, zu ihren Zuständigkeiten gehören die Änderung der Satzung sowie die Einführung neuer Versicherungszweige.
Wer entscheidet über die Auflösung des Vereins?
Die Auflösung des Vereins gehört zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026