Wie der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte aufgelöst werden kann, hängt an strengen Vorgaben: Über die Auflösung entscheidet ausschließlich eine eigens einberufene Mitgliedervertreterversammlung, in der Antragsberechtigung, Beschlussfähigkeit und Mehrheiten genau festgelegt sind. Zusätzlich braucht es die Genehmigung der Aufsichtsbehörde, und für die bestehenden Versicherungsverträge gelten klare Regeln bei Auflösung oder Bestandsübertragung.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden. Auf den besonderen Zweck dieser Mitgliedervertreterversammlung ist in der Einladung hinzuweisen. Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden. Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind.
Ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliedervertreterversammlung nicht gegeben, so ist binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einzuberaumen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge erlöschen, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Was bedeutet das konkret?
Über die Auflösung des Vereins darf nur eine eigens dafür einberufene Mitgliedervertreterversammlung entscheiden, auf deren besonderen Zweck in der Einladung hingewiesen werden muss. Der Antrag muss entweder einstimmig vom Vorstand oder von mindestens der Hälfte der Mitgliedervertreter kommen, und für einen gültigen Beschluss braucht es zunächst die Anwesenheit von drei Vierteln sowie die Zustimmung von drei Vierteln der Erschienenen. Zusätzlich ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nötig. Kommt keine Bestandsübertragung zustande, erlöschen die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Häufige Fragen
Wer darf den Antrag auf Auflösung des Vereins stellen?
Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden.
Wie viele Mitgliedervertreter müssen für eine Auflösung stimmen?
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt hat. Für die Beschlussfähigkeit der Versammlung müssen zunächst 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sein.
Was passiert, wenn die Versammlung nicht beschlussfähig ist?
Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, muss binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einberufen werden. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Was geschieht mit den Versicherungsverträgen bei einer Auflösung?
Wenn keine Bestandsübertragung erfolgt, erlöschen die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026