Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung können Mitglieder zu Nachschuss-Beiträgen verpflichtet werden, wenn Einnahmen, Rückstellungen und verfügbare Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Der Nachschuss ist auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und richtet sich nach den im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträgen. Auch im Laufe des Jahres ausgeschiedene Mitglieder müssen mitzahlen.
Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen nicht aus, um die Ausgaben eines Geschäftsjahres zu decken, sind die Mitglieder zur Leistung von Nachschuss-Beiträgen verpflichtet. Diese Nachschuss-Beiträge sind auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt. Ihre Verteilung richtet sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Auch die Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Zur Zahlung des Nachschussbeitrages werden die Mitglieder in der gleichen Weise aufgefordert wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Geld eines Geschäftsjahres nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken, können die Mitglieder zu einer zusätzlichen Zahlung – dem Nachschuss – herangezogen werden. Dieser Nachschuss darf höchstens so hoch sein wie ein Jahresbeitrag und verteilt sich nach den zuletzt gezahlten Beiträgen. Auch wer im Laufe des Jahres ausgeschieden ist, muss sich beteiligen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Häufige Fragen
Wann müssen Mitglieder einen Nachschuss zahlen?
Wenn die Einnahmen, Rückstellungen und verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken, sind die Mitglieder zur Leistung von Nachschuss-Beiträgen verpflichtet.
Wie hoch kann der Nachschuss maximal ausfallen?
Der Nachschuss-Beitrag ist auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und wird nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge verteilt.
Müssen auch ausgeschiedene Mitglieder mitzahlen?
Ja, auch die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Wer entscheidet über die Höhe des Nachschusses?
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026