Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung fließt der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibende Überschuss in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die ausschließlich für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder verwendet werden darf. Der Vorstand entscheidet über Auszahlung oder Anrechnung, und die Verteilung erfolgt im Verhältnis zu den geleisteten Beiträgen.
Der nach der Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss ist der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen. Diese Rückstellung darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden.
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen:
- an die Mitglieder ausgezahlt werden oder
- auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge. Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang eines Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren.
Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Was bedeutet das konkret?
Erwirtschaftet der Verein einen Überschuss, wird dieser nach Abzug bestimmter Posten in eine Rückstellung eingestellt, die nur den Mitgliedern über Beitragsrückerstattungen zugutekommen darf. Der Vorstand entscheidet, ob dieses Geld ausgezahlt oder auf künftige Beiträge und Nachschüsse angerechnet wird. Wer wie viel erhält, richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge; berechtigt sind nur Mitglieder, die durchgehend über das vorherige Geschäftsjahr dabei waren.
Häufige Fragen
Wofür darf die Rückstellung für Beitragsrückerstattung genutzt werden?
Sie darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden. Ihr wird der Überschuss zugeführt, der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibt.
Wer entscheidet über die Auszahlung der Beitragsrückerstattung?
Der Vorstand beschließt, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Wer ist rückerstattungsberechtigt?
Berechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang des Geschäftsjahres der Gewährung Mitglieder des Vereins sind und dies auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren. Wird auf Nachschüsse angerechnet, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer berechtigt.
Nach welchem Maßstab wird die Beitragsrückerstattung verteilt?
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026