Bei der Ammerländer Versicherung VVaG führt der Vorstand die laufenden Geschäfte des Vereins und übernimmt dabei zentrale Entscheidungen: Er nimmt neue Mitglieder auf, kündigt Mitgliedschaften, setzt die Versicherungsbeiträge fest, legt das Vereinsvermögen an, führt Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung aus und ändert die allgemeinen Versicherungsbedingungen – ausgenommen bleiben Aufgaben, die satzungsgemäß dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Dazu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung
- die Anlegung des Vereinsvermögens
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand kümmert sich um die alltäglichen Geschäfte des Vereins. Dazu gehören unter anderem die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Anlage des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Beiträge, die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliedervertreterversammlung. Nicht dazu gehören Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat der Vorstand des Vereins?
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Dazu gehören unter anderem die Aufnahme neuer Mitglieder, die Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wer entscheidet über die Höhe der Versicherungsbeiträge?
Die Festsetzung der Versicherungsbeiträge gehört zu den Aufgaben des Vorstandes.
Gibt es Aufgaben, die nicht der Vorstand übernimmt?
Ja. Ausgenommen sind Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder von der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Wer entscheidet über die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen?
Die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen zählt zu den Aufgaben des Vorstandes.
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