Bei der Ammerländer Versicherung VVaG entspricht das Geschäftsjahr in der Fahrrad-Sparte dem Kalenderjahr, und offizielle Veröffentlichungen des Vereins erfolgen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger. Damit ist geregelt, in welchem Zeitraum abgerechnet wird und wo Bekanntmachungen für alle nachvollziehbar erscheinen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger zu machen.
Was bedeutet das konkret?
Das Geschäftsjahr des Vereins läuft von Januar bis Dezember, entspricht also dem Kalenderjahr. Wenn der Verein etwas öffentlich bekannt machen muss, geschieht das im Regelfall über den elektronischen Bundesanzeiger.
Häufige Fragen
Welchen Zeitraum umfasst das Geschäftsjahr des Vereins?
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, läuft also von Januar bis Dezember.
Wo werden Bekanntmachungen des Vereins veröffentlicht?
Veröffentlichungen des Vereins erfolgen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026