Welcher Gerichtsstand bei der Fahrrad-Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gilt, richtet sich nicht nach eigenen Regelungen dieses Vertrags, sondern nach den Vorschriften des Hauptvertrages. Damit gelten für die Frage, wo Klagen erhoben werden können, dieselben Bestimmungen wie im zugrunde liegenden Hauptvertrag.
Für den Gerichtsstand gelten die Vorschriften des Hauptvertrages. Diese liegen dem Vertrag in dieser Hinsicht zu Grunde.
Was bedeutet das konkret?
Zur Frage, welches Gericht zuständig ist, enthält dieser Vertrag keine eigene Regelung. Stattdessen gelten die Bestimmungen zum Gerichtsstand aus dem Hauptvertrag.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten für den Gerichtsstand bei diesem Vertrag?
Für den Gerichtsstand gelten die Vorschriften des Hauptvertrages.
Enthält die Fahrrad-Unfallversicherung eine eigene Gerichtsstandsregelung?
Nein, bezüglich des Gerichtsstandes liegen dem Vertrag die Vorschriften des Hauptvertrages zu Grunde.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026