Bei der Fahrrad-Versicherung der Ammerländer Versicherung VVaG stehen die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu – selbst dann, wenn ein Unfall einer anderen versicherten Person zustößt (Fremdversicherung). Auch die Leistungen werden an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, während er neben der versicherten Person für die Obliegenheiten verantwortlich bleibt und Ansprüche vor Fälligkeit nicht ohne Zustimmung übertragen oder verpfändet werden dürfen.
Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu.
Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Was bedeutet das konkret?
Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben – auch dann, wenn eine andere Person mitversichert ist und dieser ein Unfall zustößt. In einem solchen Fall zahlt der Versicherer die Leistung an den Versicherungsnehmer aus. Der Versicherungsnehmer ist zusammen mit der versicherten Person dafür verantwortlich, dass die Obliegenheiten erfüllt werden. Die gleichen Regeln gelten auch für Rechtsnachfolger und andere Anspruchsteller, und Ansprüche dürfen vor Fälligkeit nicht ohne Zustimmung des Versicherers übertragen oder verpfändet werden.
Häufige Fragen
Wer erhält die Leistung, wenn eine mitversicherte Person verunglückt?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden auch dann an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn der Unfall nicht ihm selbst, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu, auch bei einer Fremdversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen.
Wer muss die Obliegenheiten erfüllen?
Der Versicherungsnehmer ist neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Können Ansprüche aus dem Vertrag übertragen oder verpfändet werden?
Vor Fälligkeit können die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ohne Zustimmung des Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026