Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung fasst die Mitgliedervertretung ihre Beschlüsse in ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen. Die ordentliche Versammlung tritt jährlich in den ersten acht Monaten zusammen, wird vom Vorstand schriftlich mit Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen und notariell protokolliert. Eine außerordentliche Versammlung kommt zustande, wenn Aufsichtsrat oder Vorstand dies beschließen oder mindestens ein Drittel der Mitgliedervertreter es schriftlich beantragt.
Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung werden in ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.
Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Dabei sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen. Sie finden ebenfalls statt, wenn mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragt.
Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereines statt.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung trifft ihre Entscheidungen in Versammlungen, die entweder regulär oder außerordentlich abgehalten werden. Die reguläre Versammlung findet einmal im Jahr in der ersten Jahreshälfte plus zwei weitere Monate statt und wird vom Vorstand schriftlich mit allen wichtigen Angaben einberufen. Über den Verlauf wird ein notarielles Protokoll erstellt. Eine zusätzliche Versammlung ist möglich, wenn die Gremien es beschließen oder ein ausreichender Teil der Vertreter sie beantragt.
Häufige Fragen
Wie oft findet die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung statt?
Sie findet jährlich statt, und zwar innerhalb der ersten acht Monate des Jahres.
Wer beruft die Versammlung ein und was muss dabei angegeben werden?
Der Vorstand beruft die Versammlung schriftlich ein und gibt dabei Zeit, Ort und Tagesordnung an. Ergänzend gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Wann kann eine außerordentliche Versammlung stattfinden?
Sie findet statt, wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen oder wenn mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter es schriftlich beantragt.
Wird über die Versammlung ein Protokoll geführt?
Ja, über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026