Bei der Ammerländer Versicherung VVaG bestimmt die Satzung im Bereich der Vereinsstruktur, dass der Verein von drei Organen geführt wird: dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Mitgliedervertreterversammlung. Wer wissen möchte, welche Gremien den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit steuern und vertreten, findet hier die abschließende Aufzählung dieser drei Organe.
Organe des Vereins sind:
- der Vorstand,
- der Aufsichtsrat,
- die Mitgliedervertreterversammlung.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein besitzt drei zentrale Gremien, die ihn führen und tragen. Das sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitgliedervertreterversammlung. Gemeinsam bilden sie die satzungsmäßige Organstruktur des Vereins.
Häufige Fragen
Welche Organe hat der Verein?
Der Verein hat drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Mitgliedervertreterversammlung.
Gehört die Mitgliedervertreterversammlung zu den Organen des Vereins?
Ja, die Mitgliedervertreterversammlung ist eines der drei Organe des Vereins.
Ist der Aufsichtsrat ein Organ des Vereins?
Ja, der Aufsichtsrat zählt neben dem Vorstand und der Mitgliedervertreterversammlung zu den Organen des Vereins.
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