Bei der Ammerländer Versicherung VVaG richtet sich der Schutz der Fahrrad-Unfallversicherung genau nach der Laufzeit des zugrunde liegenden Fahrrad-Vollkaskovertrags: Solange dieser Hauptvertrag läuft, besteht auch die Unfallabsicherung – endet der Hauptvertrag, endet damit ebenfalls der Unfallversicherungsvertrag.
Die Dauer des Versicherungsschutzes richtet sich nach der Dauer des Fahrrad-Vollkaskovertrages, der diesem Vertrag zu Grunde liegt (Hauptvertrag).
Mit dem Ende des Hauptvertrages endet auch dieser Unfallversicherungsvertrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Unfallversicherungsschutz ist an den Fahrrad-Vollkaskovertrag gekoppelt. Er gilt für den gleichen Zeitraum wie dieser Hauptvertrag. Läuft der Hauptvertrag aus, endet zugleich auch die Unfallversicherung.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Laufzeit der Fahrrad-Unfallversicherung?
Sie richtet sich nach der Dauer des zugrunde liegenden Fahrrad-Vollkaskovertrages, der als Hauptvertrag gilt.
Was passiert mit der Unfallversicherung, wenn der Hauptvertrag endet?
Mit dem Ende des Hauptvertrages endet auch der Unfallversicherungsvertrag.
Kann die Unfallversicherung unabhängig vom Fahrrad-Vollkaskovertrag bestehen?
Nein, der Versicherungsschutz ist an den Fahrrad-Vollkaskovertrag als Hauptvertrag gebunden und bemisst sich nach dessen Dauer.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026