Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG entscheidet Ihr Verschulden darüber, ob und in welchem Umfang geleistet wird: Wer eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, verliert den Versicherungsschutz, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere gekürzt werden. Doch es gibt Gegenbeweise und einen wichtigen Hinweis-Vorbehalt, die den Schutz erhalten können.
Wenn Sie eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Obliegenheit absichtlich verletzt, verliert den Schutz; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Diese Folgen greifen nur, wenn der Versicherer vorher in Textform darauf hingewiesen hat. Der Schutz bleibt bestehen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder wenn die Verletzung nachweislich keinen Einfluss auf Versicherungsfall oder Leistung hatte – außer bei arglistiger Verletzung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit vorsätzlich verletze?
Dann verlieren Sie den Versicherungsschutz. Das gilt allerdings nur, wenn der Versicherer Sie zuvor in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Wird bei grober Fahrlässigkeit gar nicht mehr geleistet?
Doch, aber die Leistung kann gekürzt werden – und zwar in einem Verhältnis, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, bleibt der Schutz voll bestehen.
Kann ich den Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung behalten?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt das jedoch nicht.
Muss mich der Versicherer über die Folgen informieren?
Ja. Der Verlust oder die Kürzung des Versicherungsschutzes gilt nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026