Nach einem Fahrradunfall verlangt die Ammerländer Versicherung VVaG in ihrer Fahrradversicherung, dass Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer informieren. Wer alle Angaben wahrheitsgemäß macht, sich auf Wunsch von beauftragten Ärzten untersuchen lässt und Auskünfte ermöglicht, sichert die Leistung ab.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind gesondert geregelt. Im Folgenden werden Verhaltensregeln (Obliegenheiten) beschrieben. Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe kann der Versicherer seine Leistung nicht erbringen.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer Sie bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Der Versicherer beauftragt Ärzte, falls dies für die Prüfung seiner Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
Für die Prüfung seiner Leistungspflicht benötigt der Versicherer möglicherweise Auskünfte von:
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben.
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es dem Versicherer ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall müssen bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden, damit der Versicherer leisten kann. Dazu gehört, unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen, dessen Anordnungen zu befolgen und den Versicherer zu informieren sowie alle erbetenen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Verlangt der Versicherer eine Untersuchung durch von ihm beauftragte Ärzte, muss sich die versicherte Person untersuchen lassen; die Kosten und den Verdienstausfall trägt der Versicherer. Zudem müssen Auskünfte von behandelnden Ärzten sowie anderen Stellen ermöglicht werden.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Fahrradunfall zuerst tun?
Bei einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Muss sich die versicherte Person von einem Arzt des Versicherers untersuchen lassen?
Ja. Beauftragt der Versicherer Ärzte, weil dies zur Prüfung seiner Leistungspflicht nötig ist, muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall durch die Untersuchung trägt der Versicherer.
Welche Auskünfte darf der Versicherer einholen?
Der Versicherer kann Auskünfte von Ärzten benötigen, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, sowie von anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen ihm diese Auskünfte ermöglichen – entweder durch Ermächtigung der Stellen oder indem die versicherte Person die Auskünfte selbst einholt und zur Verfügung stellt.
Wie müssen die Angaben gegenüber dem Versicherer erfolgen?
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026