Bei der Fahrrad-Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind der Versicherungsnehmer sowie alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades versichert, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Versicherte Personen sind:
- der Versicherungsnehmer
- alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist zum einen der Versicherungsnehmer selbst. Zum anderen sind auch andere Personen versichert, wenn sie das Fahrrad berechtigt nutzen, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und noch nicht 75 Jahre alt sind.
Häufige Fragen
Sind neben dem Versicherungsnehmer auch andere Personen mitversichert?
Ja. Versichert sind auch alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gibt es eine Altersgrenze für den Versicherungsschutz?
Für die mitversicherten berechtigten Nutzer gilt: Sie dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Muss man mit dem Versicherungsnehmer zusammenwohnen, um versichert zu sein?
Berechtigte Nutzer des Fahrrades sind nur dann versichert, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026