Beim Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung VVaG richtet sich das zuständige Gericht danach, wer klagt: Klagt eine versicherte Person gegen ROLAND, gilt der Firmensitz von ROLAND und bei natürlichen Personen auch das Gericht am eigenen Wohnsitz. Klagt ROLAND, ist das Gericht am Wohnsitz der versicherten Person maßgeblich. Ist der Wohnort unbekannt, entscheidet der Sitz von ROLAND.
Klagen gegen ROLAND
Für Klagen gegen ROLAND bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist zusätzlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, gilt der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Klagen von ROLAND
Für Klagen von ROLAND gegen eine versicherte, natürliche Person ist das Gericht zuständig, das für den Wohnsitz der versicherten Person zuständig ist. Fehlt ein Wohnsitz, ist der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Ist die versicherte Person eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung. Das Gleiche gilt, wenn die versicherte Person eine der folgenden Gesellschaften ist:
- eine Offene Handelsgesellschaft
- eine Kommanditgesellschaft
- eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft
Unbekannter Wohnsitz oder Aufenthalt
Sind der Wohnsitz der versicherten Person oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Gericht bei rechtlichen Auseinandersetzungen zuständig ist. Klagt die versicherte Person gegen ROLAND, kann sie den Firmensitz von ROLAND oder – als natürliche Person – ihr eigenes Wohnsitzgericht wählen. Klagt umgekehrt ROLAND, richtet sich das Gericht nach dem Wohnsitz beziehungsweise Sitz der versicherten Person. Ist der Wohnort nicht bekannt, entscheidet der Sitz von ROLAND.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Kunde gegen ROLAND klagen?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Sind Sie eine natürliche Person, ist zusätzlich das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig, ersatzweise am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ROLAND gegen mich klagt?
Bei natürlichen Personen ist das Gericht am Wohnsitz zuständig, ersatzweise am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Bei juristischen Personen sowie bei OHG, KG, GbR oder eingetragener Partnerschaftsgesellschaft bestimmt sich das Gericht auch nach Sitz oder Niederlassung.
Was gilt, wenn mein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist?
Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der versicherten Person bei Klageerhebung nicht bekannt, richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026