Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sollen alle Anzeigen und Erklärungen für ROLAND an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte Geschäftsstelle gehen, während für Schadenmeldungen ein telefonischer 24-Stunden-Service bereitsteht. Wer eine Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilt, muss sich zurechnen lassen, dass eine an die letzte bekannte Adresse gesandte Willenserklärung drei Tage nach Absendung als zugegangen gilt.
Alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung oder an die Geschäftsstelle gerichtet werden, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist. Für die Meldung von Schadenfällen steht der versicherten Person der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Hat die versicherte Person ROLAND eine Änderung ihrer Anschrift oder eine Namensänderung nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die ihr gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Was bedeutet das konkret?
Anzeigen und Erklärungen richten Sie am besten an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle. Schäden können Sie über einen telefonischen 24-Stunden-Service melden. Teilen Sie eine neue Anschrift oder einen neuen Namen nicht mit, reicht für eine an Sie gerichtete Willenserklärung ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Adresse; dieser gilt drei Tage nach dem Absenden als zugegangen.
Häufige Fragen
Wohin sollen Anzeigen und Erklärungen geschickt werden?
An die Hauptverwaltung oder an die Geschäftsstelle, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist.
Wie kann ein Schadenfall gemeldet werden?
Für die Meldung von Schadenfällen steht der versicherten Person ein telefonischer 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich eine Adress- oder Namensänderung nicht mitteile?
Dann genügt für eine an Sie zu richtende Willenserklärung ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Anschrift. Diese Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen.
Ab wann gilt eine per Einschreiben versandte Erklärung als zugegangen?
Sie gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026