Beim Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung VVaG endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person mit dem Abmeldedatum, das die Ammerländer schriftlich an ROLAND mitteilt – eine gesonderte Mitteilung an die versicherte Person erfolgt dabei nicht. Ebenso endet der Schutz, wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer beendet wird.
Der Versicherungsschutz für die versicherte Person endet mit dem Abmeldedatum, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich gegenüber ROLAND mitteilt. Eine Mitteilung an die versicherte Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person. Dies geschieht zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für eine versicherte Person läuft aus, sobald die Ammerländer Versicherung VVaG ROLAND schriftlich ein Abmeldedatum mitteilt. Die versicherte Person selbst wird von ROLAND darüber nicht informiert. Wird zusätzlich der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer beendet, endet der Versicherungsschutz zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Der Versicherungsschutz endet mit dem Abmeldedatum, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich gegenüber ROLAND mitteilt.
Werde ich von ROLAND über das Ende meines Versicherungsschutzes informiert?
Nein, eine Mitteilung an die versicherte Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Was passiert mit meinem Schutz, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird?
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person – und zwar zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026