Beim Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz für die versicherte Person genau zu dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitteilt. Eine gesonderte Annahmeerklärung oder Versicherungsbestätigung stellt ROLAND der versicherten Person dabei nicht aus.
Der Versicherungsschutz beginnt für die versicherte Person mit dem Anmeldedatum bei ROLAND. Dieses Anmeldedatum teilt die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mit.
ROLAND stellt der versicherten Person keine Annahmeerklärung aus. Ebenso wird keine Versicherungsbestätigung ausgestellt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt ab dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer Versicherung VVaG der versicherten Person schriftlich nennt. Eine zusätzliche Bestätigung oder Annahmeerklärung von ROLAND erhält die versicherte Person nicht.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitteilt.
Woher weiß ich, welches Anmeldedatum gilt?
Das Anmeldedatum bei ROLAND wird der versicherten Person von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitgeteilt.
Erhalte ich von ROLAND eine Versicherungsbestätigung?
Nein. ROLAND stellt der versicherten Person weder eine Annahmeerklärung noch eine Versicherungsbestätigung aus.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026