Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, während mündliche Vereinbarungen keine Gültigkeit haben. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren, die Verjährung wird nach einer Anspruchsanmeldung bis zur Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt. Zudem ist geregelt, an welchem Gericht Klagen erhoben werden und dass deutsches Recht gilt.
Soweit die Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Nach der Anmeldung eines Anspruchs ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung dauert bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform (zum Beispiel E-Mail oder Brief).
Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes zu erheben. Klagen gegen den Versicherungsnehmer sind an dessen Wohnsitz zu erheben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zu den Versicherungsbedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, und nur schriftlich Vereinbartes zählt – mündliche Absprachen sind ungültig. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist nach einer Anmeldung bis zur Entscheidung des Versicherers in Textform ausgesetzt ist. Außerdem ist festgelegt, an welchem Gericht Klagen zu erheben sind, und dass für den Vertrag deutsches Recht gilt.
Häufige Fragen
Nach wie vielen Jahren verjähren Ansprüche aus dem Vertrag?
Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Nach der Anmeldung eines Anspruchs ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt.
Sind mündliche Absprachen mit dem Versicherer gültig?
Nein, mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Soweit die Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wo müssen Klagen aus dem Vertrag eingereicht werden?
Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes zu erheben, Klagen gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist zusätzlich das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026