Bei der Ammerländer Versicherung VVaG können Vereinsmitglieder in der Fahrradversicherung eigene Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einbringen, sofern diese nicht die Geschäftsführung betreffen und bis spätestens 1. Februar des Jahres schriftlich beim Vorstand eingehen. Solche Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern mit Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein, und nicht auf der Tagesordnung stehende Anträge sind nur ohne Widerspruch beschlussfähig.
Mitglieder des Vereins können Anträge, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen, zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen. Diese Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingehen.
Gegebenenfalls kann ein Mitgliedervertreter mit der Begründung beauftragt werden. Alternativ kann das Vereinsmitglied in die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein. Dabei ist jeweils die Mitglieds-Nr. anzugeben.
Anträge, welche nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinsmitglieder dürfen eigene Anträge stellen, über die die Mitgliedervertreterversammlung entscheidet – ausgenommen sind Fragen der Geschäftsführung. Der Antrag muss bis spätestens 1. Februar schriftlich beim Vorstand vorliegen und von mindestens 200 Mitgliedern mit Angabe ihrer Mitglieds-Nr. unterschrieben sein. Zur Begründung kann ein Mitgliedervertreter beauftragt oder das Mitglied selbst eingeladen werden. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur beschlossen werden, wenn niemand widerspricht.
Häufige Fragen
Bis wann muss ein Antrag beim Vorstand eingereicht werden?
Der Antrag muss spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wie viele Mitglieder müssen einen Antrag unterschreiben?
Ein solcher Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der jeweiligen Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Welche Anträge können Mitglieder stellen?
Mitglieder können Anträge einreichen, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen. Über diese entscheidet die Mitgliedervertreterversammlung.
Können auch Anträge behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, solche Anträge können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026