Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz, Betrug oder Betrugsversuch gilt dabei als Beweis.
Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
In bestimmten Fällen muss der Versicherer nicht zahlen. Das gilt, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich verursacht hat. Ebenso entfällt die Leistung, wenn er den Versicherer bewusst über wichtige Punkte zum Grund oder zur Höhe der Entschädigung täuscht oder dies versucht. Liegt ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz, Betrug oder Betrugsversuch vor, gilt der jeweilige Sachverhalt als bewiesen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert, wenn ich den Versicherer über den Schaden täusche?
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung wichtig sind.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes festgestellt, gilt sie als bewiesen. Bei einem rechtskräftigen Urteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gelten die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung als bewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026