Die Ammerländer Versicherung VVaG regelt für die Fahrradversicherung, wie lange der Vertrag läuft und wann er endet: Er gilt zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um je ein Jahr, sofern niemand kündigt. Der Versicherungsnehmer kann täglich kündigen, der Versicherer mit drei Monaten Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Auch bei Verkauf des Fahrrades, Tod, nach Diebstahl oder Totalschaden sowie nach einem Versicherungsfall gelten besondere Regeln.
Dauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keiner der Vertragsparteien eine Kündigung zugeht.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag täglich kündigen.
Für den Versicherer gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf des Tages, an dem sie zugegangen ist, oder zu jedem späteren gewünschten Zeitpunkt.
Fehlendes versichertes Interesse (Veräußerung des versicherten Fahrrades)
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt.
Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die veräußert wurden.
Tod des Versicherungsnehmers
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von diesem Umstand Kenntnis erlangt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod.
Dies gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortführung des Versicherungsverhältnisses erklärt und dabei den künftigen Versicherungsnehmer benennt.
Weiterführung des Vertrages nach einem Diebstahl oder Totalschaden
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter.
Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich dem Versicherer mit.
Der Beitrag berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Die Kündigungsmöglichkeit nach einem Versicherungsfall bleibt hiervon unberührt.
Kündigung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrradversicherungsvertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein genannte Zeit und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit jedes Jahr automatisch, wenn niemand kündigt. Der Versicherungsnehmer kann täglich kündigen, der Versicherer mit drei Monaten Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Verkauft man das Fahrrad oder verstirbt der Versicherungsnehmer, endet der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Diebstahl oder Totalschaden läuft der Vertrag mit einem neuen Fahrrad weiter, und nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich der Fahrradversicherungsvertrag automatisch?
Ja. Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keiner der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfristen gelten für Versicherungsnehmer und Versicherer?
Der Versicherungsnehmer kann täglich kündigen. Für den Versicherer gilt eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein versichertes Fahrrad verkaufe?
Bei Veräußerung endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder versichert, endet der Schutz nur für die tatsächlich verkauften Fahrräder.
Läuft der Vertrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden weiter?
Ja. Nach der Entschädigungsleistung läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Der Versicherungsnehmer muss die Daten des neuen Fahrrades unverzüglich mitteilen; der Beitrag richtet sich nach dem dann gültigen Tarif.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026