Bei der Ammerländer Versicherung VVaG übernimmt der Aufsichtsrat in der Fahrrad-Sparte klar geregelte Aufgaben: Er überwacht die Geschäftsführung, prüft und stellt den Jahresabschluss fest, bestellt den Vorstand und muss bestimmten Vorgängen wie dem An- und Verkauf von Grundeigentum oder Änderungen der Versicherungsbedingungen zustimmen. Zudem darf er die Satzung in Teilen anpassen.
Den Aufsichtsrat treffen die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Rechte und Pflichten. Ihm obliegen insbesondere:
- Überwachung der Geschäftsführung,
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes sowie die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung,
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
- Bestellung des Vorstandes und Regelung seines Dienstverhältnisses,
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum,
- Festsetzung von Nachschussbeiträgen,
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten,
- Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt:
- die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen,
- Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, soweit abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt,
- sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung und prüft den Jahresabschluss, den Vorschlag zur Überschussverteilung sowie den Geschäftsbericht; er stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht fest und bestellt den Vorstand. Für bestimmte wichtige Entscheidungen – etwa Grundstücksgeschäfte, Nachschussbeiträge oder Änderungen der Versicherungsbedingungen – ist seine Zustimmung nötig. Außerdem darf er die Satzung in bestimmten Fällen anpassen und sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Häufige Fragen
Welche Kernaufgaben hat der Aufsichtsrat?
Er überwacht die Geschäftsführung, prüft Jahresabschluss, Überschussverteilungsvorschlag und Geschäftsbericht, stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest, bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis sowie eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Wofür braucht es die Zustimmung des Aufsichtsrates?
Zustimmung ist erforderlich für Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum, die Festsetzung von Nachschussbeiträgen, die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sowie für Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Aufsichtsrat die Satzung ändern?
Ja, er darf die Satzung ändern, soweit es sich nur um Änderungen der Fassung handelt. Zudem darf er Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung zur Satzungsänderung so abändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt.
Wer bestellt den Vorstand?
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis. Er erlässt außerdem eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026