Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte bildet die Mitgliedervertretung das oberste Organ und vertritt alle Mitglieder: Sie besteht aus 21 bis 33 selbst gewählten Vertretern, die auf sieben Jahre gewählt werden, entscheidet über Angelegenheiten jenseits der Vorstandszuständigkeit und regelt Wählbarkeit, Ersatzwahlen, Ausschluss aus wichtigem Grund sowie den Ehrenamtscharakter des Amtes.
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 Mitgliedern, die sie selbst wählt. Wählbar ist jedes Mitglied, das
- weder Angestellter noch Vertreter des Vereins ist,
- noch an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt ist.
In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung muss den Wahlvorschlag enthalten, den der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellt hat. Sie muss zugleich dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder dauert so lange, wie das Amt der ausgeschiedenen Mitglieder gedauert hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
Mitgliedervertreter können von der Mitgliedervertretung ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Pflichten grob verletzen oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Für den Ausschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Als wichtiger Grund gelten vor allem:
- die Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedervertreters,
- die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Auslagen werden erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und steht für alle Mitglieder. Sie setzt sich aus 21 bis 33 selbst gewählten Personen zusammen, die auf sieben Jahre gewählt werden und wiedergewählt werden können. Die Satzung legt fest, wer wählbar ist, wie eingeladen und gewählt wird, wie Ersatzmitglieder nachrücken und aus welchen Gründen ein Vertreter ausgeschlossen werden kann. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt, Auslagen werden jedoch erstattet.
Häufige Fragen
Wie viele Mitglieder hat die Mitgliedervertretung?
Sie besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 Mitgliedern, die sie selbst wählt.
Für wie lange werden Mitgliedervertreter gewählt?
Sie werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt, und eine Wiederwahl ist zulässig.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitgliedervertreter ausgeschlossen werden?
Bei grober Pflichtverletzung oder einem anderen wichtigen Grund, mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Als wichtiger Grund gelten vor allem die Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedervertreters oder die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Wird das Amt des Mitgliedervertreters vergütet?
Das Amt ist ein Ehrenamt. Es wird nicht vergütet, jedoch werden Auslagen erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026