Die Ammerländer Versicherung VVaG leistet in der Fahrrad-Unfallversicherung, wenn die versicherte Person während des Gebrauchs des im Hauptvertrag versicherten Fahrrades durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleidet. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt ein Fahrradunfall im Sinne der Bedingungen als versichert.
Ein versicherter Fahrradunfall im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die versicherte Person erleidet die Schädigung während des Gebrauchs des im Hauptvertrag versicherten Fahrrades.
- Die Schädigung entsteht durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfall-Ereignis).
- Die versicherte Person erleidet dabei unfreiwillig eine Schädigung ihrer Gesundheit.
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrrad-Unfallversicherung greift bei einem Fahrradunfall, der die versicherte Person während der Nutzung des im Hauptvertrag versicherten Fahrrades trifft. Voraussetzung ist, dass ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vorliegt und die Person dadurch unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleidet.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Ereignis als versicherter Fahrradunfall?
Ein versicherter Fahrradunfall liegt vor, wenn die versicherte Person während des Gebrauchs des im Hauptvertrag versicherten Fahrrades durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig sein?
Ja, die Schädigung der Gesundheit muss unfreiwillig eintreten, damit ein versicherter Fahrradunfall im Sinne der Bedingungen vorliegt.
Auf welches Fahrrad bezieht sich der Versicherungsschutz?
Der Unfall muss sich während des Gebrauchs des im Hauptvertrag versicherten Fahrrades ereignen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026