Bei der Ammerländer Versicherung VVaG entsteht in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung ein Versicherungsfall erst, wenn die Voraussetzungen für Beistandsleistungen erfüllt sind und der Anspruch tatsächlich über das Notfall-Telefon geltend gemacht wird. Versichert ist jeder berechtigte Nutzer eines einbezogenen Fahrrades sowie jedes Fahrrad, das nicht überwiegend gewerblich genutzt und nicht versicherungs- oder zulassungspflichtig ist – einschließlich mitgeführter Fahrrad-Anhänger.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
- die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gegeben sind und
- der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Werden Ansprüche auf die Übernahme von Kosten für Beistandsleistungen geltend gemacht, ohne dass der Versicherer vor Beauftragung dieser Leistungen informiert wurde, so bestimmt sich der Umfang der versicherten Leistung nach den hierfür gesondert definierten Leistungsgrenzen.
Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines bei der Ammerländer Versicherung VVaG mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv, Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent und Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent Plus versicherten Fahrrades, welches durch die Ammerländer Versicherung VVaG in den Gruppenvertrag einbezogen wurde.
Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, für das Versicherungsschutz im Rahmen der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv, Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent und Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent Plus bei der Ammerländer besteht. Voraussetzung ist, dass es weder überwiegend gewerblich genutzt, noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist.
Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall entsteht, wenn die Bedingungen für Beistandsleistungen vorliegen und der Anspruch beim Notfall-Telefon tatsächlich gemeldet wird. Wird der Versicherer vor Beauftragung von Leistungen nicht informiert, gelten die dafür gesondert festgelegten Leistungsgrenzen. Versichert sind berechtigte Nutzer der einbezogenen Fahrräder sowie die Fahrräder selbst und mitgeführte Anhänger, solange keine überwiegend gewerbliche Nutzung sowie keine Versicherungs- oder Zulassungspflicht vorliegt.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Ereignis als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Beistandsleistungen gegeben sind und dieser Anspruch durch eine versicherte oder von ihr beauftragte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Was passiert, wenn der Versicherer vor Beauftragung nicht informiert wurde?
Werden Kosten für Beistandsleistungen geltend gemacht, ohne dass der Versicherer vorher informiert wurde, richtet sich der Umfang der versicherten Leistung nach den dafür gesondert definierten Leistungsgrenzen.
Wer gilt als versicherte Person?
Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines Fahrrades, das bei der Ammerländer Versicherung VVaG mit einer der genannten Fahrrad-Vollkaskoversicherungen versichert und in den Gruppenvertrag einbezogen wurde.
Sind Fahrrad-Anhänger mitversichert?
Ja, mitgeführte Fahrrad-Anhänger sind ebenfalls versichert, sofern sie nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026