Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG muss der Versicherungsnehmer beim Lastschriftverfahren zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Scheitert der Einzug wiederholt und hat der Versicherungsnehmer dies zu vertreten, kann der Versicherer die Lastschriftvereinbarung kündigen und Bearbeitungsgebühren der Banken in Rechnung stellen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Änderung des Zahlungsweges
Hat der Versicherungsnehmer es zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Prämie per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin genügend Geld auf dem Konto haben. Klappt der Einzug trotz wiederholter Versuche nicht und liegt das am Versicherungsnehmer, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung in Textform kündigen. In der Kündigung wird darauf hingewiesen, dass die offenen und künftigen Prämien dann selbst überwiesen werden müssen. Bankgebühren für fehlgeschlagene Lastschriften kann der Versicherer weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Wenn das Lastschriftverfahren vereinbart ist, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Was passiert, wenn die Prämie mehrfach nicht abgebucht werden kann?
Kann eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden und hat der Versicherungsnehmer dies zu vertreten, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) kündigen. Der Versicherungsnehmer muss dann die ausstehende sowie zukünftige Prämien selbst übermitteln.
Muss ich für fehlgeschlagene Abbuchungen Bankgebühren zahlen?
Ja, durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026