Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG bleiben bestimmte Schäden generell außen vor: vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden, Akkuschäden durch unsachgemäßes Aufladen, Serienschäden samt Rückrufaktionen des Herstellers sowie Kosten für Wartung und Inspektion sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
Was bedeutet das konkret?
Für einige Fälle besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Dazu zählen Schäden, die der Versicherungsnehmer absichtlich verursacht hat, sowie Akkuschäden, die durch unsachgemäßes Aufladen entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Serienschäden und Rückrufaktionen des Herstellers sowie die Kosten für regelmäßige Wartung oder Inspektionen.
Häufige Fragen
Sind absichtlich verursachte Schäden am Fahrrad mitversichert?
Nein. Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung, wenn der Akku durch falsches Aufladen kaputtgeht?
Nein. Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung sind nicht versichert.
Werden Kosten für Wartung oder Inspektion übernommen?
Nein. Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Serienschäden und Rückrufaktionen des Herstellers abgedeckt?
Nein. Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers gehören zu den generellen Ausschlüssen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026