Wird Fahrradzubehör und gepäck bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung während des Gebrauchs des Rades beschädigt, zerstört oder gestohlen, zahlt der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einer Straftat, einem Unfall oder Feuer. Auch Helme, Kleidung und Schlösser sind unter genannten Bedingungen erstattungsfähig, während Vergessen, Verlieren oder das Abstellen über Nacht nicht versichert sind.
Wird während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades Fahrradzubehör und -gepäck beschädigt oder zerstört, leistet der Versicherer eine Entschädigung. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch eine der folgenden Gefahren entstanden ist:
- die Straftat eines Dritten
- einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad
- einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck)
- Feuer
Die Entschädigung wird geleistet, sofern Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht waren. Darüber hinaus werden Helme und Kleidung auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Rades beschädigt oder zerstört werden.
Kommen Fahrradzubehör und -gepäck während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades durch die Straftat eines Dritten abhanden, leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung. Darüber hinaus werden Schlösser auch dann erstattet, wenn sie nach Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt werden.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Zusätzlich nicht versichert sind Schäden, die während einer nicht vorübergehenden Unterbrechung des Gebrauchs des versicherten Fahrrades eintreten. Das gilt zum Beispiel für das Abstellen des Fahrrades über Nacht, wenn eine Wiederaufnahme des Gebrauchs erst am nächsten Tag vorgesehen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer ersetzt Schäden an Fahrradzubehör und -gepäck, wenn diese während der Nutzung des Rades durch eine Straftat, einen Unfall oder Feuer beschädigt oder zerstört werden – vorausgesetzt, sie waren am Rad angebracht oder wurden darauf transportiert. Auch Helme und Kleidung sind bei Nutzung des Rades geschützt, Schlösser zusätzlich beim Verschließen des Rades. Bei Diebstahl durch eine Straftat gibt es ebenfalls eine Entschädigung. Nicht abgedeckt sind dagegen Vergessen oder Verlieren sowie Schäden während längerer Nutzungspausen wie dem Abstellen über Nacht.
Häufige Fragen
Wird ein Fahrradhelm ersetzt, wenn er beim Radfahren beschädigt wird?
Ja. Helme und Kleidung werden auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Rades beschädigt oder zerstört werden.
Zahlt der Versicherer, wenn ich mein Gepäck am Fahrrad vergesse?
Nein. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren sind nicht versichert.
Ist mein Fahrradschloss mitversichert?
Ja. Schlösser werden auch dann erstattet, wenn sie nach Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt werden.
Besteht Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad über Nacht abgestellt wird?
Nein. Schäden während einer nicht vorübergehenden Unterbrechung des Gebrauchs – zum Beispiel beim Abstellen über Nacht mit geplanter Wiederaufnahme erst am nächsten Tag – sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026