Bei der Ammerländer Versicherung VVaG sind in der Fahrradversicherung zusätzlich Mieträder abgesichert, die der Versicherungsnehmer oder eine im Haushalt lebende Person für maximal 7 Tage bei einem gewerblichen Anbieter mietet. Ebenso geschützt sind Leihräder, die eine Fachwerkstatt kostenfrei stellt, solange das eigene Rad in Reparatur ist – mit Leistungen bei Diebstahl, Raub und Beschädigung.
Ergänzend zum versicherten Fahrrad Nr. 1 besteht Versicherungsschutz für alle Mieträder, die vom Versicherungsnehmer oder von einer mit ihm im Haushalt lebenden Person bei einem gewerblichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen gemietet und genutzt werden. Gleichgestellt sind Räder, die eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung stellt, während sich das versicherte Rad in Reparatur befindet.
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Eigenbauten
- Fahrräder, die den Händlerverkaufspreis des versicherten Rades Nr. 1 übersteigen
Strafbare Handlungen eines Dritten
Bei Verlust des Fahrrades sowie fest mit dem Fahrrad verbundener Teile (auch Akku) erfolgt eine Regulierung infolge von:
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Raub
Beschädigungen
Bei Beschädigungen oder Zerstörung erfolgt eine Regulierung infolge von:
- Unfall
- Unfall eines Transportmittels
- Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Die Entschädigungsleistung erfolgt an den Eigentümer des Rades.
Ausschluss
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlich versicherten Rad sind auch gemietete Fahrräder mitversichert, wenn sie höchstens 7 Tage bei einem gewerblichen Anbieter gemietet werden. Das gilt ebenso für ein Leihrad, das eine Fachwerkstatt kostenlos stellt, solange das eigene Rad repariert wird. Geschützt ist das Mietrad unter anderem bei Diebstahl, Raub und Beschädigung; ausgezahlt werden die tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten an den Eigentümer. Bestimmte Radtypen sowie Schäden, für die ein anderer Versicherer aufkommt, sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Mietrad höchstens gemietet sein, damit es mitversichert ist?
Der Versicherungsschutz gilt für Mieträder, die bei einem gewerblichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen gemietet und genutzt werden.
Ist ein Leihrad aus der Werkstatt während einer Reparatur abgesichert?
Ja. Räder, die eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung stellt, während sich das versicherte Rad in Reparatur befindet, sind den gemieteten Rädern gleichgestellt und damit versichert.
Welche Mieträder sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht versichert sind Fahrräder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht, Velomobile bzw. vollverkleidete Fahrräder, Dirt-Bikes, Eigenbauten sowie Räder, die den Händlerverkaufspreis des versicherten Rades Nr. 1 übersteigen.
An wen wird die Entschädigung für ein Mietrad ausgezahlt?
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten; die Entschädigungsleistung erfolgt an den Eigentümer des Rades.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026