Bei der Ammerländer Versicherung VVaG erstattet die Fahrradversicherung nach einem Diebstahl den Wiederbeschaffungswert des Rades im neuwertigen Zustand bis zur Versicherungssumme, während bei Vandalismus zwischen Teil- und Totalschaden unterschieden wird. Auch Reparaturen durch Verschleiß werden übernommen, wobei für Reifen und Bremsen nach einer Auszahlung erneut eine dreimonatige Wartezeit gilt und für ältere Räder besondere Fristen bestehen.
Entschädigung bei strafbaren Handlungen eines Dritten
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung
Bei einem Teilschaden erstattet der Versicherer die angefallenen notwendigen Reparaturkosten. Dazu zählen Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie der Arbeitslohn, die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen. Die Erstattung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Ist das zur Funktion des Fahrrades dienende Ersatzteil nicht mehr verfügbar, wird ein Totalschaden des Fahrrades unterstellt. In diesem Fall erfolgt die Entschädigung nach den Regeln für den Totalschaden.
Bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Davon wird ein vorhandener Restwert abgezogen. Die Entschädigung ist auf die Versicherungssumme begrenzt. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrrades dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrrades im beschädigten oder zerstörten Zustand.
Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %.
Entschädigung bei Verschleiß
Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten, die durch Verschleiß notwendig werden. Dazu zählen Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie der Arbeitslohn. Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen jeweils eine erneute dreimonatige Wartezeit. Diese Wartezeit beginnt am 1. des Monats, der auf den Auszahlungstag folgt.
Verschleiß an gebrauchten Rädern
Für Fahrräder, die bei Versicherungsbeginn älter als 12 Monate sind, beginnt der Versicherungsschutz für Verschleißschäden erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Versicherungsbeginn. Bei Nachweis einer lückenlosen Vorversicherung entfällt diese Wartezeit. Voraussetzung für den Entfall der Wartezeit ist, dass die lückenlose Vorversicherung gleichwertigen Versicherungsschutz hinsichtlich Schäden durch Verschleiß bietet, der dem Umfang dieses Vertrages entspricht. Den Nachweis einer Vorversicherung hat der Versicherungsnehmer zu erbringen.
Was bedeutet das konkret?
Wird das Fahrrad durch eine strafbare Handlung eines Dritten entwendet oder zerstört, ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert im neuwertigen Zustand bis zur Versicherungssumme. Bei Vandalismus zahlt er die Reparatur bei einem Teilschaden und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wobei bei Wettkämpfen eine Selbstbeteiligung von 25 % gilt. Auch Verschleißreparaturen werden übernommen, wobei für Reifen und Bremsen nach einer Auszahlung erneut eine dreimonatige Wartezeit läuft. Für Räder, die bei Vertragsbeginn älter als 12 Monate sind, gilt für Verschleiß eine sechsmonatige Wartezeit, die bei nachgewiesener gleichwertiger Vorversicherung entfällt.
Häufige Fragen
Wie viel wird nach einem Fahrraddiebstahl erstattet?
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Wann liegt ein Totalschaden vor und wie wird abgerechnet?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Erstattet wird dann der Wiederbeschaffungswert im neuwertigen Zustand abzüglich eines vorhandenen Restwertes, maximal bis zur Versicherungssumme. Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrrades im beschädigten oder zerstörten Zustand.
Fällt bei Wettkämpfen eine Selbstbeteiligung an?
Ja. Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %.
Welche Wartezeit gilt für Verschleiß bei einem gebrauchten Rad?
Für Fahrräder, die bei Versicherungsbeginn älter als 12 Monate sind, beginnt der Schutz für Verschleißschäden erst 6 Monate nach Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt, wenn eine lückenlose, gleichwertige Vorversicherung nachgewiesen wird; diesen Nachweis muss der Versicherungsnehmer erbringen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026