Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Fahrrad beginnt die Mitgliedschaft mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet, sobald dieser Vertrag ausläuft. Wer aus dem Verein ausscheidet, hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Sie endet mit dessen Ablauf.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, wird man Mitglied. Läuft der Vertrag ab, endet auch die Mitgliedschaft wieder. Wer den Verein verlässt, kann keine Ansprüche auf das Vermögen des Vereins geltend machen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich Mitglied im Verein?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Bekomme ich beim Ausscheiden einen Anteil am Vereinsvermögen?
Nein, ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026