Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung VVaG verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Meldet die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer an, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
Die Ansprüche aus dem Ammerländer Fahrrad-Schutzbrief verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung gilt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers Ihnen in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief verfallen nach drei Jahren, wobei für die Berechnung dieser Frist die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Wenn Sie einen Anspruch beim Versicherer anmelden, läuft die Verjährungsfrist in dieser Zeit nicht weiter. Diese Pause dauert so lange, bis Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief?
Die Ansprüche verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Wenn die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer anmeldet, ist die Verjährung gehemmt – und zwar von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Wie lange dauert die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung beginnt mit der Anmeldung des Anspruchs und endet, sobald Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026