Bei Ammerländer Versicherung VVaG gilt: wer beim Ammerländer Fahrrad-Schutzbrief im Notfall Hilfe braucht, muss zuerst den ROLAND 24-Stunden-Service anrufen: Nur wenn ROLAND die Hilfeleistung organisiert, besteht Anspruch auf die versicherten Leistungen. Der Notruf ist rund um die Uhr erreichbar und hilft sofort weiter, auch bei technischen Problemen mit dem Fahrrad durch Hinweis auf die nächste Werkstatt.
ROLAND möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt.
ROLAND ist erreichbar über die Telefonnummer 04488/53737-777 oder aus dem Ausland: Landesvorwahl von Deutschland und 4488/53737-777.
ROLAND ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar. ROLAND hilft ihr sofort weiter.
ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Ruft die versicherte Person im Schadenfall nicht das Notfall-Telefon an, so ist ROLAND nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind. Es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Beruht das Unterlassen auf grober Fahrlässigkeit, kann ROLAND den Umfang des Versicherungsschutzes in einem der Schwere ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen.
Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt ROLAND zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistung von ROLAND ursächlich war.
Was bedeutet das konkret?
Damit die versicherten Leistungen greifen, muss ROLAND die Hilfe im Notfall organisieren. Die Notruf-Nummer ist rund um die Uhr erreichbar, auch aus dem Ausland, und ROLAND informiert bei technischen Problemen über die nächste Fahrrad-Werkstatt. Wer im Schadenfall nicht anruft, bekommt nur die Kosten erstattet, die für selbst organisierte Leistungen versichert sind – außer die Verletzung dieser Pflicht beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit.
Häufige Fragen
Muss ich im Notfall zuerst ROLAND anrufen?
Ja. Voraussetzung für den Anspruch auf die versicherten Leistungen ist, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar und hilft sofort weiter.
Was passiert, wenn ich das Notfall-Telefon nicht anrufe?
Dann übernimmt ROLAND nur Kosten in der Höhe, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind. Das gilt nicht, wenn die Verletzung dieser Pflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Hilft ROLAND auch bei technischen Problemen mit dem Fahrrad?
Ja. ROLAND unterstützt die versicherte Person bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad, indem es über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt informiert.
Wie ist ROLAND aus dem Ausland erreichbar?
Aus dem Ausland wählt man die Landesvorwahl von Deutschland und anschließend 4488/53737-777. Aus Deutschland gilt die Nummer 04488/53737-777.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026