Wer mit der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung unzufrieden ist oder eine Verhandlung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat, kann sich an den Versicherungsombudsmann, die BaFin, das interne Beschwerdemanagement oder an ein Gericht wenden. Der Text nennt die jeweiligen Kontaktdaten und erklärt, welche Stelle wofür zuständig ist.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG - Beschwerdemanagement
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht zufrieden sind, haben Sie mehrere Anlaufstellen für eine Beschwerde. Als Verbraucher können Sie sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren sich der Versicherer beteiligt. Daneben steht Ihnen die BaFin als Aufsichtsbehörde offen, die allerdings keine Streitfälle verbindlich entscheidet. Zusätzlich können Sie den Rechtsweg beschreiten oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement wenden.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher bei einer Beschwerde wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die zuständige Aufsicht, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten wenden können.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer wenden?
Ja. Unabhängig von den anderen Möglichkeiten können Sie sich jederzeit an das interne Beschwerdemanagement der Ammerländer Versicherung VVaG in Westerstede wenden, per Post oder per E-Mail.
Habe ich neben einer Beschwerde auch andere rechtliche Möglichkeiten?
Ja. Zusätzlich zu den Beschwerdemöglichkeiten haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026