Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Fahrradversicherung hat, muss Anzeigen und Erklärungen grundsätzlich in Textform übermitteln – etwa per E-Mail oder Brief. Nur wenn für einen Fall ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt die Textform nicht.
Alle Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind in Textform an den Versicherer zu richten. Zur Textform zählen zum Beispiel E-Mail oder Brief.
Dies gilt, soweit nicht gesondert etwas anderes geregelt ist.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen und Erklärungen an den Versicherer müssen in Textform erfolgen, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Diese Vorgabe greift immer dann, wenn nicht an anderer Stelle eine abweichende Regelung besteht.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich dem Versicherer meine Erklärungen mitteilen?
Anzeigen und Erklärungen sind in Textform zu übermitteln, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Zählt eine E-Mail als gültige Textform?
Ja, eine E-Mail ist ausdrücklich als Beispiel für die Textform genannt, ebenso wie ein Brief.
Gilt die Textform ausnahmslos?
Nein, sie gilt nur, soweit nicht gesondert etwas anderes geregelt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026