Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, die erste oder einmalige Prämie wird rechtzeitig gezahlt. Wer nicht unverzüglich zahlt, erhält den Schutz erst nach erfolgter Zahlung, und der Versicherer kann bei ausbleibender Zahlung sogar vom Vertrag zurücktreten.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Die Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht bleiben davon vorbehalten.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern die erste Prämie unverzüglich gezahlt wird. Zahlt man nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag ab, muss die Prämie erst einen Monat nach dessen Zugang gezahlt werden. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – außer der Versicherungsnehmer trägt daran keine Schuld.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz für mein Fahrrad?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – unter dem Vorbehalt der Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht.
Bis wann muss ich die erste Prämie zahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor Vertragsschluss, muss unverzüglich nach dem Vertragsschluss gezahlt werden.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Zudem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist.
Kann der Versicherer trotz Nichtzahlung nicht zurücktreten?
Ja. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026