Bei der Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor versichert – also auch ein Pedelec mit einer Motornennleistung bis 250 Watt bis zu einem Händlerverkaufspreis von 15.000 Euro. Mitversichert sind fest verbaute Teile wie Ersatzakku, Ladegerät und kabel sowie ein fest eingebauter GPS-Tracker; ausgeschlossen sind unter anderem gewerblich genutzte, vermietete, vollverkleidete und selbstgebaute Räder sowie Carbon- und Dirt-Bikes.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor. Gemeint ist ein elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec mit einer maximalen Motornennleistung bis 250 Watt. Mitversichert sind die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile, dazu zählen auch Ersatzakku, Ladegerät und Ladekabel. Voraussetzung ist ein Händlerverkaufspreis bis insgesamt maximal 15.000 EURO.
Zusätzlich gilt – falls vorhanden – ein fest verbauter GPS-Tracker als versichert.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil.
Nicht versichert sind folgende Fahrräder:
- für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- welche gewerblich genutzt werden, zum Beispiel Kurier- oder Auslieferungsdienste
- welche vom Eigentümer oder Versicherungsnehmer vermietet werden
- welche vollverkleidet sind
- welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten
- die von Privatpersonen ohne Händlerrechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden
- für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt
- welche die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (Hybride Pedelecs)
- Dirt-Bikes
- Carbon-Fahrräder
Ebenfalls nicht versichert sind Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist das Fahrrad oder Pedelec, das im Versicherungsschein steht, samt der fest verbauten und funktionswichtigen Teile wie Ersatzakku, Ladegerät und Ladekabel sowie einem eventuell fest eingebauten GPS-Tracker. Für ein Pedelec gilt eine Motornennleistung bis 250 Watt und ein Händlerverkaufspreis bis höchstens 15.000 Euro. Lose Zubehörteile zählen nicht als Fahrradteil. Bestimmte Räder sind vom Schutz ausgenommen, etwa versicherungs- oder führerscheinpflichtige, gewerblich genutzte, vermietete, vollverkleidete oder selbstgebaute Räder sowie Carbon- und Dirt-Bikes.
Häufige Fragen
Ist mein Pedelec über diese Versicherung abgedeckt?
Ja, versichert ist ein elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec mit einer maximalen Motornennleistung bis 250 Watt, sofern der Händlerverkaufspreis insgesamt maximal 15.000 EURO beträgt.
Sind Ersatzakku und Ladegerät mitversichert?
Ja, Ersatzakku, Ladegerät und Ladekabel gehören zu den fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teilen und sind mitversichert. Ein fest verbauter GPS-Tracker gilt – falls vorhanden – zusätzlich als versichert.
Welche Fahrräder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder, gewerblich genutzte oder vermietete Räder, vollverkleidete Räder, Eigenbauten, Räder ohne Händlerkaufbeleg, hybride Pedelecs mit Umschaltmöglichkeit zum S-Pedelec, Dirt-Bikes und Carbon-Fahrräder.
Gilt loses Zubehör als versichertes Fahrradteil?
Nein, lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil im Sinne der versicherten Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026