Die Fahrrad-Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG greift bei Unfällen, die Sie oder ein berechtigter Nutzer während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades oder Pedelecs erleiden, und leistet bei unfallbedingter Invalidität sowie bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt – mit weltweitem Schutz ohne zeitliche Begrenzung.
Mit der Fahrrad-Unfallversicherung (FUV) bieten wir Ihnen einen speziellen Versicherungsschutz für Unfälle, die Sie oder ein berechtigter Nutzer während des Gebrauchs Ihres versicherten Fahrrades oder Pedelecs erleiden.
Die Unfallversicherung leistet bei unfallbedingter Invalidität sowie bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung. Dies erfolgt analog zu den Bedingungen des zugrundeliegenden Fahrrad-Vollkaskoversicherungsvertrages.
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrrad-Unfallversicherung schützt bei Unfällen, die während der Nutzung des versicherten Fahrrades oder Pedelecs passieren – sowohl bei Ihnen selbst als auch bei einem berechtigten Nutzer. Leistungen gibt es bei unfallbedingter Invalidität und bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt. Der Schutz gilt überall auf der Welt und ist zeitlich nicht begrenzt.
Häufige Fragen
In welchen Fällen leistet die Fahrrad-Unfallversicherung?
Sie leistet bei unfallbedingter Invalidität sowie bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt, wenn der Unfall während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades oder Pedelecs passiert.
Wer ist über die Fahrrad-Unfallversicherung geschützt?
Geschützt sind Sie selbst sowie ein berechtigter Nutzer, der das versicherte Fahrrad oder Pedelec gebraucht.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit und ohne zeitliche Begrenzung, analog zu den Bedingungen des zugrundeliegenden Fahrrad-Vollkaskoversicherungsvertrages.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026