Beim ROLAND Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung VVaG legen die Begriffsbestimmungen fest, was als Panne, Pannenhilfe oder Unfall am versicherten Fahrrad gilt und was ausdrücklich nicht dazu zählt. Dazu gehört auch der Ausfall des elektrischen Antriebssystems, während etwa entladene Akkus oder ein per Luftpumpe behebbarer Reifendruck keine Panne sind. Ebenso werden Leistungsort, Reise und Wohnort klar definiert.
Leistungsort
Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes. Sie muss mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar sein.
Panne
Eine Panne ist eine Störung am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Als Störung gilt ein Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden. Als Panne gilt auch der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad.
Keine Pannen sind:
- entladene oder entwendete Akkus
- fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann
- ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird
Pannenhilfe
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort. Sie muss mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen können. Nicht versichert sind Verschleißteile sowie diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Unfall
Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Reise
Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
Wohnort
Wohnort ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt erklärt zentrale Begriffe des Fahrrad-Schutzbriefs. Eine Panne liegt vor, wenn das Fahrrad wegen eines Betriebs-, Brems- oder Bruchschadens oder wegen eines Ausfalls des elektrischen Antriebs nicht mehr fahren kann. Ein entladener oder gestohlener Akku, ein mit der Luftpumpe behebbarer Reifendruck oder ein straßenverkehrswidriger Zustand zählen dagegen nicht als Panne. Außerdem werden Leistungsort, Pannenhilfe, Unfall, Reise und Wohnort festgelegt.
Häufige Fragen
Zählt ein leerer Akku beim E-Bike als Panne?
Nein. Entladene oder entwendete Akkus gelten ausdrücklich nicht als Panne. Der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems selbst gilt dagegen bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad als Panne.
Ist ein platter Reifen immer eine Panne?
Nein. Fehlender Reifendruck gilt nicht als Panne, wenn er durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
Was gilt beim Fahrrad als Unfall?
Ein Unfall ist jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt und dazu führt, dass das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Werden bei der Pannenhilfe alle Ersatzteile bezahlt?
Nein. Die Pannenhilfe erfolgt mit den üblicherweise vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteilen. Verschleißteile und Ersatzteile, die speziell im Schadenfall angefordert wurden, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026