Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung greift die eigene Leistung erst dann, wenn kein anderer Versicherungsvertrag für den Schaden aufkommt – bestehende andere Verträge gehen vor. Der Versicherer tritt jedoch in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß, wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt, selbst wenn auch dort eine nachrangige Haftung vereinbart wurde.
Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Das gilt auch dann, wenn in einem dieser anderen Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Verlangt der Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Was bedeutet das konkret?
Wenn für einen Schaden auch eine andere Versicherung aufkommen kann, ist zunächst diese andere Versicherung zuständig. Das gilt selbst dann, wenn im anderen Vertrag ebenfalls eine nachrangige Haftung festgelegt ist. Fordert der Versicherungsnehmer dennoch eine Regulierung aus diesem Vertrag, übernimmt der Versicherer die Zahlung vorab und reguliert den Schaden nach den Bedingungen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn für denselben Schaden noch eine andere Versicherung besteht?
Dann gehen die Leistungsverpflichtungen aus den anderen Versicherungsverträgen vor. Die eigene Leistung greift also nachrangig.
Gilt der Vorrang auch, wenn im anderen Vertrag ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist?
Ja, der Vorrang der anderen Verträge gilt auch dann, wenn in einem dieser Verträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart wurde.
Bleibt der Versicherungsnehmer zunächst auf dem Schaden sitzen, bis geklärt ist, wer zahlt?
Nein. Verlangt der Versicherungsnehmer eine Regulierung aus diesem Vertrag, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026